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acoreus Collection Services GmbH (aCS)

Wer ist die acoreus Collection Services GmbH?
Die acoreus Collection Services GmbH, kurz aCS, ist eines der führenden und leistungsfähigsten Inkassounternehmen in Deutschland. Spezialisiert auf das Mengeninkasso verbessern wir tagtäglich die Liquidität unserer Kunden.

Gegründet als Gemeinschaftsunternehmen von acoreus und Creditreform stehen wir für Seriosität, Sicherheit und durch die optimale Verbindung zwischen Inkasso und Bonitätsauskunft für höchste Durchsetzungskraft.

aCS ist ein in Deutschland nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriertes Inkassounternehmen. Die Registrierung können Sie im Rechtsdienstleistungsregister des Justizministeriums NRW unter www.rechtsdienstleistungsregister.de nachvollziehen.
Wer sind die Auftraggeber von aCS?
Namhafte Großunternehmen aus allen Branchen vertrauen aCS bei der Beitreibung ihrer Forderungen.
Wie sind Sie an meine Daten gekommen?
Da Sie sich mit Ihrer Zahlung gegenüber unseren Auftraggebern in Verzug befinden, wurden wir als Inkassounternehmen beauftragt, die gegen Sie bestehende Forderung beizutreiben. Zu diesem Zweck wurden uns alle für das Inkasso erforderlichen Daten übermittelt. Selbstverständlich werden wir diese gemäß den gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte (Außendienstteam, Rechtsanwälte, Mahngerichte, Gerichtsvollzieher etc.) weiterreichen, sofern dies für die Verfahrensfortführung notwendig ist.
Was kostet mich ein Anruf im aCS Call-Center?
Zögern Sie nicht, mit unseren Inkassoberatern Kontakt aufzunehmen. Dies hilft Ihnen, eine schnelle Lösung zu finden und erspart unter Umständen weitere Mahnkosten.

Ein Telefongespräch aus dem deutschen Festnetz wird mit lediglich 14 Cent pro Minute berechnet. Aus dem Mobilfunknetz kostet ein Gespräch maximal 42 Cent pro Minute.
Ihr Telefon ist überlastet? Wie kann ich Sie erreichen?
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen montags bis donnerstags von 8:00 - 17:00 Uhr und freitags bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte es in Spitzenzeiten zu gelegentlichen Überlastungen der Anrufleitungen kommen, bitten wir Sie, dies zu entschuldigen und es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Alternativ können Sie uns über unser Kontaktformular eine schriftliche Nachricht zukommen lassen.


Mahnung

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?
Obwohl Sie sich mit dem Ausgleich einer offenen Forderung unserer Auftraggeber bereits in Verzug befinden, haben sich diese dazu entschlossen, zunächst auf die gerichtliche Geltendmachung zu verzichten.

Stattdessen wurden wir als ein in Deutschland nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriertes Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Dies ist für Sie mit deutlich weniger Konsequenzen und erheblich geringeren Kosten verbunden.

Sollten Sie auf unsere Mahnung nicht reagieren, können Sie damit rechnen, dass sich unsere Auftraggeber zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entschließen.

Nutzen Sie diese Chance, die Forderungsangelegenheit außergerichtlich zu erledigen.
Warum habe ich vom Anbieter vorher keine Rechnung erhalten?
Nicht alle Anbieter erstellen eigene Rechnungen, sondern nutzen den Service der Deutschen Telekom AG.

Sie finden die Gebühren der Fremdanbieter auf der Rechnung der Deutschen Telekom abgerechnet, so dass Sie vom Fremdanbieter selbst keine gesonderte Rechnung erhalten.

Was geschieht, wenn ich nicht bezahle?
Sollten wir weiterhin keine Zahlungen von Ihnen erhalten, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, welches zu weiteren Kosten und eventuell zu einer Verschlechterung Ihrer Bonität führen könnte.
Geht aCS persönlich zum Schuldner?
Ja, unter Umständen setzt aCS auch Außendienstmitarbeiter ein, um einen Ausgleich der Forderung herbeizuführen. Darüber hinaus setzen wir auf die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung bis hin zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, falls unsere außergerichtlichen Bemühungen erfolglos bleiben.

Nutzen Sie die Chance in Ihrem Interesse, eine Einigung mit uns zu forcieren.
Warum werden auch Klein(st)forderungen über Inkassounternehmen eingezogen?
Auch Kleinstbeträge können für Unternehmen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben. Denn häufig geht es um mehrere Tausend offene Forderungen, die in Summe zu großen Außenständen führen. Ein einfaches Beispiel: Bleiben nur 10.000 Rechnungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einem Durchschnittswert von 10,- EUR unbezahlt, ist bereits ein Betrag in 6-stelliger Höhe zu beklagen. Es ist daher im Interesse aller, dass diese Forderungen konsequent eingezogen werden. Denn am Ende tragen alle Verbraucher den Schaden, der sich aus nicht bezahlten Rechnungen ergibt: Durch höhere Preise. Inkassounternehmen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft, indem sie Unternehmen dabei unterstützen, auch Kleinstbeträge konsequent, effizient, zunächst außergerichtlich und damit zu geringen Kosten und Unannehmlichkeiten beizutreiben.
Warum ist die Geltendmachung von verjährten Forderungen rechtmäßig?
Die Einziehung verjährter Forderungen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Die Verjährung räumt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht ein, auf welches er sich aktiv berufen muss, d. h. im Prozess ist sie nicht von Amts wegen zu berücksichtigen. Der Anspruch wird also durch die Verjährung nicht beseitigt, die Forderung besteht entsprechend weiter und ist nach wie vor erfüllbar.


Inkassovergütung

Warum muss ich eine Inkassovergütung zahlen?
Unsere Einschaltung als Inkassounternehmen wurde durch Ihren Zahlungsverzug ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280, 286 BGB) sind Sie verpflichtet, dem Forderungsgläubiger den gesamten durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung. Dies wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt. So z. B.

_OLG Köln vom 08.03.1972 - 2U 111/71
_OLG München vom 27.07.1990 - 23 U 2346/90
_OLG Karlsruhe vom 21.06.1990 - 13U 352/89
_OLG Frankfurt/M. vom 31.01.1990 - 13U 178/88
_OLG Dresden vom 04.04.1995 - 13U 1515/93.
Ich habe aufgrund der Zahlungserinnerung die Hauptforderung gezahlt. Warum fällt jetzt noch eine Inkassovergütung an?
Da Sie auch die in der direkt vom Auftraggeber versandten Zahlungserinnerung genannte Frist nicht eingehalten haben, sah sich unser Auftraggeber dazu gezwungen, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Die dadurch entstandenen Kosten sind durch Sie gemäß §§ 280, 286 BGB zu ersetzen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei einer sofortigen gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erheblich höhere Kosten entstanden wären.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Aufgrund unserer Beauftragung sind Ihrem Gläubiger Kosten in Form einer Inkassovergütung und Auslagen (z.B. Anschriftenermittlung, Schreibauslagen, etc.) entstanden. Wir als Inkassounternehmen sind, ebenso wie ein Rechtsanwalt, berechtigt, für unsere Tätigkeit eine Vergütung zu verlangen. Unsere Vergütung lehnt sich dabei eng an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Bei der Geltendmachung niedriger Forderungsbeträge ist unsere Vergütung häufig deutlich niedriger als eine vergleichbare Rechtsanwaltsgebühr. Gemäß § 280, 286 BGB sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die durch das Inkassoverfahren entstehenden Kosten zu erstatten.
Ist die Geltendmachung von Inkassogebühren auch bei Klein(st)forderungen statthaft?
Auf den 1. Blick mögen Inkassogebühren in Relation zu kleinen Forderungshöhen unverhältnismäßig erscheinen. Der Aufwand im Beitreibungsprozess ist jedoch unabhängig von der Forderungshöhe, d.h. eine Forderung in Höhe von beispielsweise 100,- Euro zu bearbeiten ist genau so arbeitsintensiv und aufwendig wie bei einer Forderung von nur wenigen Euro. Die Inkassovergütung und auch alle anderen Kosten, die sich durch den Zahlungsverzug ergeben (z.B. Verzugszinsen), sind daher auch bereits bei geringen Forderungswerten vom Schuldner zu erstatten.


Zahlungsmöglichkeiten

Wie kann ich den offenen Forderungsbetrag ausgleichen?
Sie haben die Möglichkeit, die Forderung per Überweisung zu tilgen.
Verwenden Sie hierzu bitte die folgenden Daten:
Kontonummer: 555 500 503
BLZ: 370 100 50
Kreditinstitut: Postbank Köln

Geben Sie bitte stets unsere Aktennummer an. Diese finden Sie am rechten Rand unserer Schreiben.

Außerdem können Sie Ihre offene Forderung auch per Kreditkartenzahlung begleichen, sofern Ihr Gläubiger diesem Verfahren zugestimmt hat. Um zu prüfen, ob die Zahlung per Kreditkarte für Ihre Forderung möglich ist, melden Sie sich bitte zunächst mit Ihrer Aktennummer und dem auf Ihrer Mahnung angegebenen Internet-Passwort im Bereich "Services" an. Der "Login" ist für Sie kostenfrei.
Wie lautet Ihre internationale Kontonummer?
Um uns eine Zahlung aus dem Ausland zukommen zu lassen, benutzen Sie bitte die folgenden Daten:
IBAN DE75 3701 0050 0555 5005 03
SWIFT-Code PBNKDEFF

Geben Sie bitte stets unsere Aktennummer an. Diese finden Sie am rechten Rand unserer Schreiben.


Hinweise zur Telefonrechnung (z. B. Deutsche Telekom)

Obwohl die Telefonrechnung (Rechnung der Deutschen Telekom AG) bezahlt wurde, erhalte ich jetzt eine Mahnung von Ihnen. Warum?
Sofern Sie den Rechnungsbetrag nicht bei Fälligkeit ausgleichen, führen die Deutsche Telekom AG und die anderen Anbieter das anschließende Mahnverfahren getrennt durch. Wenn Sie also eine Mahnung von der Deutschen Telekom AG erhalten, sind davon nur die Gesprächseinheiten umfasst, die direkt über die Deutsche Telekom AG geführt wurden. Gebühren, die durch die Nutzung von Call-by-call-, Internet-by-call- oder Service-Rufnummern entstanden sind, werden nicht mehr aufgeführt. Mit dem Einzug dieser offen stehenden Forderungsbeträge wurden wir als externes Inkassounternehmen beauftragt.
Warum soll ich noch einmal zahlen, wenn ich bereits an die Deutsche Telekom gezahlt habe?
Bitte überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich die komplette Rechnung der Deutschen Telekom AG bei Fälligkeit ausgeglichen haben. In diesem Falle senden Sie uns bitte eine Kopie der betreffenden Telekom-Rechnung sowie Ihres Kontoauszuges mit der entsprechenden Abbuchung als Zahlungsnachweis.
Es besteht eine 0900-Sperre. Warum sind die Verbindungen zustande gekommen?
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich für alle 0900-Nummern die Sperre bei der Deutschen Telekom AG beauftragt haben. Bei Fragen, vor allem, falls bei eindeutig beauftragter Sperre trotzdem eine Verbindung abgerechnet wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Telekom.
Haben Sie meinen Internet-/ Telefonzugang gesperrt?
Nein, aCS spricht lediglich eine Empfehlung zur Sperre aus. Die Sperre selber wird direkt durch Ihren Provider aufgrund noch ausstehender Forderungen veranlasst. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen und gleichen Sie die noch offenen Rückstände durch Zahlung an uns schnellstmöglich aus, damit die Sperrung wieder aufgehoben werden kann. Über die erfolgte Zahlung informieren wir Ihren Provider.


Einzelverbindungsnachweis (EVN)

Was ist ein EVN?
Ein EVN, Einzelverbindungsnachweis, ist eine detaillierte Auflistung der Gespräche und Onlineverbindungen, welche in einem bestimmten Abrechnungszeitraum geführt wurden.
Wo beantrage ich einen EVN?
Einen vollständigen EVN beantragen Sie bei der Deutschen Telekom AG. Den EVN erhalten Sie dort kostenlos.

Die Servicenummer der Deutschen Telekom AG finden Sie auf Ihrer aktuellen Telefonrechnung.
Kann ich nachträglich einen vollständigen EVN bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bitte setzen Sie sich mit einem unserer Inkassoberater in Verbindung, um die Möglichkeiten zu prüfen.
Können Sie mir einen EVN zukommen lassen?
Gegen eine geringe Vergütung von EUR 3,00 beantragen wir einen nachträglichen EVN gern für Sie. Setzen Sie sich bitte hierzu mit einem unserer Inkassoberater in Verbindung.


Preselection

Was ist PreSelection?
Preselection ist die feste Voreinstellung einer alternativen Netzbetreiberkennzahl für einen Telefonanschluss. Schließt der Kunde einen Preselection-Vertrag ab, kann er innerhalb des gewählten Anbieternetzes ohne Eintippen einer "Sparvorwahl" telefonieren. Die Umstellung auf die Netzbetreiberkennzahl des alternativen Anbieters erfolgt durch die Deutsche Telekom AG.
Wie kann ich prüfen auf welchen Anbieter ich voreingestellt bin?
Durch Wählen der folgenden Nummern erhält man eine kostenlose Ansage mit der Information über die aktuelle Betreiberwahl:

  • 031-0 bei Fernverbindungen
  • 031-1 bei Ortsverbindungen
  • Ich habe den Preselection-Vertrag gekündigt. Dennoch werden meine Telefonate weiterhin von dem "gekündigten" Anbieter abgerechnet?
    Möchten Sie von der Preselection beispielweise wieder zurück zur Deutschen Telekom AG, müssen Sie zunächst Ihren Vertrag bei dem Preselection-Anbieter kündigen. Danach können Sie sich bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Anbieter erneut anmelden. Ihr Anschluss wird aber nicht automatisch auf die Deutsche Telekom AG zurückgeschaltet. Diese Ummeldung kann ausschließlich durch den Anschlussinhaber selbst vorgenommen werden.

    Wird diese Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig beantragt, werden Gespräche weiterhin über das Netz des alten Preselectionanbieters geführt und in der Regel über die Deutsche Telekom AG in Rechnung gestellt.


    ACN-Europe

    Wer ist ACN-Europe?
    ACN-Europe ist ein rapide expandierendes Unternehmen der Telekommunikationsbranche und gliedert sich in viele Teilbereiche (Mobilfunk, Preselection, etc.). Alle Bereiche werden unabhängig voneinander geführt.

    aCS (acoreus Collection Services GmbH) wurde mit dem Inkasso der Mobilfunksparte (ACN Mobile) beauftragt.
    Warum bekomme ich eine Mahnung von aCS?
    ACN Mobile hat uns mit der Beitreibung ihrer offenen Mobilfunkrechnungen beauftragt.
    ACN hat den Vertrag gekündigt, warum muss ich nun so eine hohe Summe zahlen?
    Eine Kündigung durch ACN Mobile wird ausgesprochen, wenn eine oder mehrere Rechnungen nicht bezahlt wurden. Neben der Kündigung erhalten Sie eine Abschlussrechnung mit allen noch offenen Beträgen. Dazu zählen auch Schadensersatzansprüche seitens ACN Mobile, die sich aus den vertraglich festgelegten monatlichen Paketgebühren – bei SMART-Karten dem monatlichen Mindestumsatz – bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit errechnen.
    Ich habe den Vertrag bei ACN widerrufen, warum bekomme ich dennoch eine Mahnung?
    Der Widerruf könnte nicht mehr fristgerecht gewesen und deshalb nicht akzeptiert worden sein. Oder Ihnen wurde nach einem fristgerechten Widerruf eine Gutschrift über die beim Vertragsabschluss geleistete Zahlung erteilt, Sie hatten aber zuvor den Betrag durch Ihre Bank zurückbuchen lassen. Dadurch ist diese Gutschrift ungültig und muss an ACN Mobile zurückgezahlt werden. Tun Sie dies nicht, selbst nach einer Zahlungserinnerung von ACN Mobile, so wird die Angelegenheit zum Inkasso abgegeben und Sie erhalten eine Mahnung von aCS.
    Ich habe die Karte gar nicht genutzt, warum muss ich dennoch bezahlen?
    Alle Verträge bei ACN Mobile beinhalten einen monatlichen Grundpreis (monatliche Paketgebühr bei SayMore-Kunden und Mindestumsatz bei SMART-Kunden). Diese fallen jeden Monat an, egal, ob und wie viel Sie die Karte nutzen.
    Was ist eine Rücklastschrift?
    Eine Rücklastschrift ist die Rückbuchung eines Rechnungsbetrages durch Sie oder Ihre Bank. Dadurch bleibt die Rechnung unbezahlt. Der entstandene Schaden, in diesem Falle die Bankgebühren, sind von Ihnen zu tragen und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
    Wie bekomme ich eine Einzelverbindungsübersicht?
    Sie finden eine Einzelverbindungsübersicht auf der Internetseite von ACN Mobile (www.acnmobile.de). Unter DeinACN Mobile können Sie diese einsehen und ausdrucken.
    Kann ich eine Vertragskopie bei aCS anfordern?
    Ja. Setzen Sie sich bitte hierzu mit einem unserer Inkassoberater in Verbindung.
    Ich konnte mit der Karte nicht telefonieren (mangels Empfang). Warum muss ich dennoch zahlen?
    In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ACN Mobile wird explizit darauf hingewiesen das ACN Mobile sich räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des E-Plus-Mobilfunknetzes beschränkt und nur Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten von E-Plus erbringen kann (Punkte 5.1 und 5.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ACN Mobile). ACN-Kunden haben allerdings das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss den Vertrag zu widerrufen. Unterbleibt der Widerruf, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und die monatlichen Gebühren sind bis zur endgültigen Vertragsbeendigung zu zahlen, egal, wie gut oder schlecht die Netzabdeckung ist.
    Ich habe nie eine Rechnung bekommen. Warum bekomme ich jetzt eine Mahnung?
    Prepaid- und SMART-Kunden können ihre Rechnung auf der Internetseite einsehen und ausdrucken. SMART-Kunden haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, ihre Rechnung per Post zu erhalten. Sie können gegen Aufpreis die Rechnungen von Online-Rechnung auf Papier-Rechnung umstellen lassen.

    Zahlungserinnerungen erfolgen dagegen per Post, SMS oder telefonisch.


    Kundenservice der acoreus AG

    Wer ist die acoreus AG?
    Die acoreus AG ist ein Dienstleistungsunternehmen für Business Process Outsourcing mit den Schwerpunkten Kundenmanagement, Abrechnung und Zahlungsverkehr.

    Spezialisiert auf die Verarbeitung von Massentransaktionen, betreut das Unternehmen für seine Kunden zurzeit mehr als 29 Millionen Privatkunden und fakturiert über 6,5 Milliarden Geschäftstransaktionen pro Jahr. Tendenz steigend. Denn neben dem Telekommunikationsmarkt, in dem die acoreus AG mit ihren Dienstleistungen vornehmlich tätig ist, entlastet sie heute zunehmend auch Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce, Medien und Logistik. Im Telekommunikationssegment betreut die acoreus AG unter anderem namhafte Kunden wie TELE2, Telefónica Deutschland, IN-telegence, MSN und Colt Telecom.

    Weitere Informationen zur acoreus AG finden Sie im Internet unter www.acoreus.de.

    Sollten Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, um eine gemeinsame Lösung zu finden. ->Kontakt

    Ist Ihnen noch irgend etwas unklar?

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